Eckpunktepapier für mehr Insektenschutz

Eckpunktepapier für mehr Insektenschutz

Das Volksbegehren „Artenschutz – Rettet die Bienen“ sorgte 2019 für großes Aufsehen in der Bevölkerung und der Landwirtschaft. Die Initiatoren wollten zum Erhalt der Artenvielfalt – insbesondere der Insekten – beitragen. Die entsprechenden Forderungen fixierten Sie in einem eigenen Gesetzesentwurf. Dieser sollte zur Änderung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes sowie des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes führen.

Die Landesregierung reagierte mit einem Eckpunktepapier auf den zuvor genannten Gesetzesentwurf. Das Eckpunktepapier beinhaltete die wesentlichen Forderungen des Gesetzesentwurfs in weiterentwickelter Form sowie weitere Aspekte. Der Trägerkreis des Volksbegehrens entschloss sich nach intensiven Beratungen und Diskussionen, das ausgestaltete Eckpunktepapier mitzutragen.


Am 22.07.2020 stimmte der baden-württembergische Landtag dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zu. Die Änderungen beruhten auf dem ausgestalteten Eckpunktepapier.


Änderungen für Land und Stadt*


Die Gesetzesänderung bringt Neuerungen für landwirtschaftliche Betriebe und die Bevölkerung mit sich.

Allein das Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten ab 2022 betrifft rund 25.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Neben Ertragsrückgängen und Qualitätseinbußen wird auch damit gerechnet, dass bei bestimmten Kulturen der Anbau von marktfähiger Ware nicht mehr möglich ist.


Obwohl Landwirte bereits heute nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes arbeiten, wird in allen Schutzgebieten - ausgenommen Naturschutzgebiete – dessen Anwendung verpflichtend vorgeschrieben.


Zudem soll bis 2030 der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 40 – 50 % reduziert werden.

Auch in privaten Gärten wurden bislang erhebliche Mengen an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln eingesetzt. Durch verschiedene Bestimmungen, wie z.B. Verbote, soll auch in diesem Bereich eine Reduktion erreicht werden.


Der Ökolandbau soll bis 2030 von derzeit 14 % auf 30 – 40 % der Fläche ausgebaut werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Nachfrage nach Erzeugnissen aus ökologischem Anbau steigt und die Verbraucher die höheren Produktionskosten honorieren.

(*Bei den vorgestellten Änderungen handelt es sich um ausgewählte Beispiele und keine vollständige Darstellung. Alle Änderungen können im entsprechenden Gesetzestext detailliert nachgelesen werden.)


Erhalt der Artenvielfalt – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe


Artenschutz umfasst sowohl ländliche als auch städtische Bereiche und muss daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden. Durch verschiedene Maßnahmen, wie z.B. die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes, die Schaffung von blühenden und artenreichen Gärten sowie den Kauf von regionalen Erzeugnissen, kann jeder einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und der heimischen Kulturlandschaft leisten.


Weiterführende Informationen über alle Änderungen erhalten Sie unter:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de

https://www.landtag-bw.de


Quellen:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Landwirtschaft/2019_10_17_FAQ_Eckpunkte_Schutz_Insekten_B-W.pdf

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/umsetzung-der-eckpunkte-zur-weiterentwicklung-des-volksbegehrens/

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8272_D.pdf

https://www.topagrar.com/suedplus/news/eckpunktepapier-ministerrat-gibt-gesetzesentwurf-frei-12004404.html

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