Ab Februar darf Gülle als Dünger auf Äcker und Wiesen gefahren werden – wenn die Bedingungen passen
Es scheint, als hätten sich die Landwirte im zeitigen Frühjahr verabredet, um alle gleichzeitig die im Winter angefallene Gülle aufs Feld zu fahren. Was viele Außenstehende zum Naserümpfen veranlasst, hat einen guten Grund: Gesetzliche Sperrfristen erlauben die Ausbringung von Gülle frühestens ab 1. Februar. Also ab sofort wieder aufs Feld und raus mit der Gülle? „Ganz so einfach geht das nicht“, erklärt Thomas Braun, Geschäftsführer der Asedi GmbH, einer Tochtergesellschaft des Maschinen- und Betriebshilfsrings Schwäbisch Hall. Denn eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen regelt die Ausbringung des natürlichen Düngers.
Landwirt Sebastian Franz aus Kirchberg-Lendsiedel bringt den Dung seiner Milchkühe und ihrer Nachzucht als Dünger auf seine Wiesen und Felder aus. Denn der steht ihm gratis zur Verfügung und passt in den natürlichen Kreislauf seines Betriebes. Rund 200 Stunden im Jahr verbringt er mit dieser Arbeit. Wenn der „Schlag“, wie einzelne Äcker und Wiesen in der Fachsprache heißen, nahe am Hof liegen, geht das praktisch im 10-Minuten-Takt.
Dabei ist das Ausbringen von Gülle alles andere als willkürlich: „Mit meinem GPS-Gerät sehe ich genau, an welcher Stelle ich bereits Gülle gefahren habe.“ Und auch die Menge, die der junge Landwirt ausbringen darf, ist durch die Düngeverordnung genau geregelt. Denn vor der ersten Düngung im Jahr steht die sogenannte Düngebedarfsermittlung an.
„Die Düngebedarfsermittlung berücksichtigt verschiedene Faktoren“, erklärt Thomas Braun, der beim Maschinen- und Betriebshilfsring Schwäbisch Hall als Dienstleistung für Landwirte die Berechnung vornimmt. „Unterschiedliche Pflanzen haben unterschiedlichen Bedarf an Stickstoff und Phosphat. Es kommt also darauf an, welche Frucht man im aktuellen Jahr auf dem Acker anpflanzen möchte.“ Hinzu kommt das durchschnittliche Ertragsniveau des Standortes der vergangenen fünf Jahre, denn Felder mit höherem Ertrag brauchen auch mehr Nährstoffe, damit die Pflanzen wachsen können.
Doch damit nicht genug: Landwirte müssen in regelmäßigen Abständen Bodenproben von Laboren untersuchen lassen. Dabei werden der ph-Wert und die Nährstoffe Phosphat, Kalium und Magnesium untersucht. Diese sogenannte Grundbodenprobe muss auf jedem Acker und jeder Wiese ab einem Hektar Fläche spätestens alle sechs Jahre erfolgen. In den sogenannten „roten Gebieten“, die als besonders nitratbelastet gelten, muss der Nmin-Gehalt, also der Stickstoff-Gehalt des Bodens, jährlich überprüft werden. Notwendig wird die zusätzliche Bodenprobe, da auf dem Feld verbliebene organische Masse – wie beispielsweise Stroh – oder auch bewusst angebaute Vor- und Zwischenfrüchte den Nitratgehalt beeinflussen.
Frieder Pfeiffer aus Orlach unterstützt seine Landwirtskollegen bei dieser Arbeit: Er fährt mit einem speziell dafür ausgerüsteten Quad auf die Flurstücke und entnimmt im Auftrag die Bodenproben. Je Acker sind dafür zehn bis 15 Einstiche ins Erdreich notwendig. „Das Quad ist im Vergleich zu anderen Maschinen leicht und durch die breiten Reifen entlastet es den Boden zusätzlich“, so der Landwirt. „Damit ist es auch möglich, die Bodenproben in einem bereits bestellten Feld zu nehmen.“
Für Ackerland gilt beim Anbau bestimmter Kulturen bereits nach der Ernte der letzten Hauptfrucht eine Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt – dazu zählt auch Gülle. Ab Februar darf die Gülle dann wieder ausgebracht werden – vorausgesetzt der Boden ist weder gefroren noch mit Schnee bedeckt oder wassergesättigt.
Aber warum riecht es dann in ländlichen Gebieten ab und an nach Gülle, bevor diese Voraussetzungen erfüllt sind? Die Erklärung ist einfach: Die Gülle wird aufgerührt und dabei gemischt. Denn ihr Gehalt an verfügbarem Stickstoff variiert und beeinflusst so die auszubringende Menge. „Daher muss sie einmal im Jahr im Labor untersucht werden. Und nur aufgerührte Gülle liefert ein verlässliches Ergebnis“, begründet Thomas Braun. „Ein anderes Problem kann auch die fehlende Lagerkapazität sein. Durch die langen Sperrfristen muss die Gülle teilweise über ein halbes Jahr gelagert werden“, so der Asedi-Geschäftsführer weiter. Landwirte mit Viehhaltung nutzen daher auch Güllegruben ihrer Kollegen, die ihre Tiere abgeschafft haben. „Sobald die Gülle in entsprechende Tankwagen gepumpt und von A nach B gefahren wird, kann man das natürlich riechen.“
Apropos Geruch: Auch in diesem Bezug ist Gülle nicht gleich Gülle. „Der Dung meiner Tiere findet zunächst in der Biogasanlage auf meinem Hof Verwendung“, erzählt Landwirt Sebastian Franz. „Durch die Fermentierung sind die Inhaltsstoffe bereits aufgespalten und damit für die Pflanzen schneller verfügbar, wenn ich damit dünge. Und der Geruch verfliegt nach dem Ausbringen schon nach kurzer Zeit.“